Den gesamten Angeboten, Lieferungen und Leistungen von den SI-SUITES liegen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, werden mit dem erstmaligen Vertragsabschluss diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung auch Bestandteil aller zukünftigen Miet- und Beherbergungsverträgen und aller damit im Zusammenhang stehenden vertraglich vereinbarten Leistungen. Für Vertragspartner, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gilt dies mit der Maßgabe, dass ausschließlich die vorliegende Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen in den genannten zukünftigen Vertragsbeziehungen Gültigkeit entfalten.
Diese Bedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die SI-SUITES Leistungen in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen vorbehaltlos erbringen.
Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner der SI-SUITES werden nicht anerkannt, es sei denn, deren Geltung wird von den SI-SUITES ausdrücklich schriftlich bestätigt.
II. Zimmerüberlassung
Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Soweit das Zimmer nicht auf garantierter Basis gebucht wurde, sind die SI-SUITES berechtigt, es anderweitig zu vermieten, falls der Vertragspartner die Leistungen am Anreisetag nicht bis spätestens 18:00 Uhr in Anspruch nimmt.
Die Zimmer müssen am Abreisetag um 11:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen um 12:00 Uhr) geräumt sein. Soweit die Rückgabe am Abreisetag nicht rechtzeitig erfolgt, wird für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr der Tageszimmerpreis und im Falle einer späteren Rückgabe der volle Übernachtungspreis in Rechnung gestellt.
III. Preise und Zahlung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarten oder – mangels anderweitiger Vereinbarung – die aufgrund der geltenden Preisliste gültigen Preise zu bezahlen. Dies gilt auch für sonstige Leistungen und Auslagen, die vom Vertragspartner veranlasst wurden.
Leistungen von Drittanbietern, die die SI-SUITES nur vermitteln, insbesondere technische und sonstige Einrichtungen für Veranstaltungen, etc. werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen und für den Drittanbieter geltend gemacht, soweit sie nicht unmittelbar vom Drittanbieter angerechnet werden.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegt zwischen Vertragsabschluss und der Leistung der SI-SUITES ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, gehen eventuelle Erhöhungen der Mehrwertsteuer zu Lasten des Vertragspartners.
Liegt zwischen Vertragsabschluss und der Leistung der SI-SUITES ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und erhöht sich der von den SI-SUITES allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden. Auf diese Preiserhöhung weisen die SI-SUITES vor Erbringung der Leistungen hin. Dem Vertragspartner bleibt in diesem Falle vorbehalten, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Rechnungen von den SI-SUITES sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Falle des Verzuges werden die SI-SUITES für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von € 10,00 in Rechnung stellen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Vertragspartner kann den Nachweis erbringen, dass gar kein oder ein erheblich geringerer Schaden entstanden ist.
Die SI-SUITES sind berechtigt, jederzeit angemessene Voraus- oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Gegenüber den Forderungen der SI-SUITES kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
IV. Rücktrittsrechte der SI-SUITES
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht (Stornierung) des Vertragspartners bis zu einer bestimmten Frist vereinbart ist, sind die SI-SUITES in diesem Zeitraum auch berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird nach Abschluss des Vertrages eine von den SI-SUITES geforderte Voraus- oder Sicherheitsleistung trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist nicht erbracht, sind die SI-SUITES ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
Wenn die SI-SUITES von ihrem Rücktrittsrecht berechtigt Gebrauch machen, entsteht dadurch für den Vertragspartner kein Schadenersatzanspruch. Sich durch Pflichtverletzungen der SI-SUITES ergebende Schadensersatz- ansprüche bleiben vorbehaltlich Ziff. Vl unberührt.
V. Haftung der SI-SUITES
Die Haftung für eingebrachte Sachen richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere den §§ 701 – 703 BGB.
Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich die Haftung der SI-SUITES uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für sonstige Schäden haften die SI-SUITES nur:
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die SI-SUITES, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt entsprechend den gesetzlichen Regelungen
beschränkt auf den typischen, schon bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden, wenn
eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die SI-SUITES, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt
eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung sonstiger Vertragspflichten durch die SI-SUITES, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt
Die Ansprüche nach Ziff. 3 b verjähren, soweit sie nicht vorsätzlich oder arglistig herbeigeführt wurden, innerhalb eines Jahres nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, spätestens innerhalb von drei Jahren nach ihrer Entstehung.
Die Regelung in Ziff. 3 b und 3 c gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der SI-SUITES, soweit diese unmittelbar in Anspruch genommen werden sollen.
VI. Zurückgelassene Sachen
Erkennbar versehentlich zurückgelassene Sachen werden für sechs Monate aufbewahrt.
Sollten die Sachen bis zum Ablauf der sechs Monate nicht abgeholt oder angefordert worden sein, werden sie von den SI-SUITES entsorgt.
Die Kosten für die Aufbewahrung, evtl. Übersendung oder eine außergewöhnliche Entsorgung trägt der Vertragspartner.
VII. Gerichtsstands- und Rechtswahlklausel
Die Vertragsbeziehung zwischen den SI-SUITES und dem Vertragspartner unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Vertragsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so können die SI-SUITES den Vertragspartner an dem für den Sitz der SI-SUITES zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen. Der Vertragspartner kann die SI-SUITES nur an dem für den Sitz der SI-SUITES zuständigen Gericht verklagen.
VIII. Schlussbestimmungen
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der SI-SUITES in Stuttgart.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.